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Vertragsbedingungen















































Willkommen bei Buschbecks Ferienwohnung!





Ferienwohnung im Nordseebad Burhave auf der grünen Ferienhalbinsel Butjadingen




Allgemeine Geschäftsbedingungen:
  • Anreise: Täglich möglich ab 15:00 Uhr. Eine frühere Anreise ist in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache möglich.
  • Abreise: Bis spätestens 10:00 am Abreisetag. Eine spätere Abreise ist in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache möglich.
  • Mindestbuchungsdauer: 6 Tage, 5 Übernachtungen auf Anfrage möglich, (an Feiertagen ggf. abweichende Regelungen, siehe Homepage-Bereich "Wohnung")
  • Der örtliche Kurbeitrag ("Kurtaxe") ist nach der jeweils geltenden Satzung zusätzlich zu entrichten.
Mietvertragsbedingungen:
Indem Sie die gewünschte Mietzeit per E-Mail, schriftlich oder telefonisch buchen, bieten Sie zunächst den Abschluss eines Mietvertrages an. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn Ihre Buchung von mir per E-Mail, schriftlich oder telefonisch bestätigt wird. Damit sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Mietvertragsbedingungen rechtsverbindlich.

Die Wohnung ist für maximal 2 Personen vorgesehen. 2 Betten befinden sich im separaten Schlafzimmer.
Die Miete ist spätestens am Anreisetag in bar zu entrichten, ebenso der fällige Kurbeitrag. Sie können den Gesamtbetrag - also Miete zuzüglich Kurbeitrag - aber auch auf folgendes Konto überweisen: Brigitte Buschbeck, IBAN DE14 2805 0100 0001 8282 50. Die Zahlung muss dabei spätestens einen Tag vor Anreise auf dem Konto gutgeschrieben sein. Bitte überweisen Sie rechtzeitig vorher.

Sie können per E-Mail oder schriftlich vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall entsteht ein Anspruch auf Entschädigung (Rücktrittsgebühr), der wie folgt gestaffelt ist:
Bei einen Rücktritt
  • bis zum 45. Tag vor Mietbeginn: 5% des Gesamtmietpreises, mindestens aber €25,-
  • bis zum 30. Tag vor Mietbeginn: 25% des Gesamtmietpreises
  • ab dem 29. Tag vor Mietbeginn oder bei Nichtantritt des Mietvertrages: 80% des Gesamtmietpreises

es sei denn, dass der Mieter nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Für die Berechnung der Frist ist entscheidend, wann die Rücktrittserklärung beim Vermieter vorliegt. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.